Wir brauchen aber eher eine gegenüber ihrem eigenen Volk loyale Regierung, die Gesetze einhält, und nicht einfach ein Asylrecht überdehnt und es zum Einwanderungs- und Integrationsrecht macht!
Flüchtlinge genießen, nach den gültigen Gesetzen, entweder Asyl oder subsidiären Schutz, und das hat nichts mit Einwanderung und Integration zu tun. Dieser humanitäre Schutz ist gemäß Gesetzeslage zeitlich begrenzt und kann verlängert werden, wenn im Herkunftsland der Flüchtlinge folgendes droht: Die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe, Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung eines Antragstellers; eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt, im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts. In dieser Zeit, wo die Flüchtlinge Schutz benötigen, ist es eine humanitäre Pflicht, diesen Flüchtlingen Schutz zu gewähren und Ihnen Bildung im Sinne der Aufklärung und berufliche Bildung zu vermitteln, damit sie bei Rückkehr ihrem Land beim wirtschaftlichen und demokratischen Aufbau helfen können.