Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und Menschenrechte

Kann eine Weltanschauung zu Deutschland gehören, die elementaren Grund- und Menschenrechten widerspricht?

by Kybernetiker, Juni 9, 2016

Der Islam ist nach seinen objektiven Inhalten und Zielen (Koran, Sunna, Hadithen) verfassungsfeindlich und wäre als politische Partei gem. GG Art. 21 (2) oder Verein Art. 9 (2)  zu verbieten. Der Bau und Betrieb von Moscheen dient nicht nur dem gemeinsamen Gebet, sondern auch der Verbreitung der auf die Beseitigung unserer Rechtsordnung gerichteten islamischen Lehre! Dem können auch abweichende Beteuerungen islamischer Geistlicher oder die subjektive Auslegung von Muslimen nicht entgegenstehen. Denn der Koran lässt zur Erreichung seiner Ziele gegenüber „Ungläubigen“ auch Lüge/Täuschung zu und viele Muslime unterliegen auch der Selbsttäuschung.

Es stellt sich deshalb die Frage – muss das grundgesetzlich angeordnete Organisationsverbot nicht auch real vollzogen werden, da der Islam in wesentlichen Aussagen dem GG und den Allgemeinen Menschenrechten widerspricht, eine Gefahr für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung darstellt und mit den Werten der Aufklärung nicht vereinbar ist? Der Nachweis der Unvereinbarkeit wird im Detail auf der Website Gam-online geführt.

Wenn man sagt dass man nur den „politischen Islam“ nicht will, und ihn wie die Feministin Zana Ramadani verbieten möchte, sollte man bedenken dass der Koran zahlreiche weltliche Gesetze erlässt und das islamische Recht sich ausschließlich von Koran, Sunna und Hadithen ableitet. Heißt: es gibt keinen unpolitischen Islam. Außer als Konstrukt einiger Außenseiter die keinerlei Breitenwirkung haben.