Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und Menschenrechte

Jens Spahn von der CDU will ein Burka-Verbot!

by Guenter Walter, Juli 31, 2016

Das wäre zu begrüßen, denn Kopftuch und Burka dienen nur der kulturellen Segregation und als Bekenntnis zum politischen Islam.

Dazu Sure 33:59 aus der die Verschleierung abgeleitet wird: „O Prophet! Sag deinen Gattinnen und Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen (wenn sie austreten) sich etwas von ihrem Gewand über den Kopf herunterziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, dass sie als ehrbare Frauen erkannt und daraufhin nicht belästigt werden Allah aber ist barmherzig und bereit zu vergeben.“

Die Burka sowie das von Muslimas getragene Kopftuch symbolisieren damit zum einen die Herabsetzung von Frauen ohne Kopftuch als unrein und moralisch minderwertig. Zum anderen ist es Ausdruck einer archaischen Kulturstufe, auf der Selbstkontrolle des männlichen Sexualverhaltens scheinbar noch nicht stattgefunden hat. Damit unterstellt das Tragen des Kopftuches allen Männern, dass der Anblick von Frauen ohne Kopftuch sie sofort in sexuelle Rage versetzen und die Gefahr des Übergriffs heraufbeschwören würde. Des Weiteren ergibt der Umkehrschluss aus dieser Sure, dass Frauen ohne Kopftuch belästigt werden können.

Mit der Verschleierung vollzieht eine Muslima auch einen Akt geschlechtsspezifischer, sozialer und kultureller Segregation – und das unabhängig davon, ob die Verschleierung „freiwillig“ erfolgt oder nicht. Frauen, so der Symbolgehalt, müssen im Gegensatz zu Männern geschlechtsspezifische Bedingungen einhalten, wenn sie sich im sozialen Raum bewegen wollen. Die Gleichberechtigung der Frau ist in Deutschland aber ein Rechtsgut mit Verfassungsrang. Unsere Verfassung verpflichtet in GG Art 3 explizit, auf die Beseitigung bestehender Nachteile für Frauen hinzuwirken. Die Aussagen aus Koran/Sunna, auf die sich Befürworter der Verschleierung beziehen, sind frauenverachtend und diskriminierend. Mit dem Grundgesetz ist eine solche demonstrative Anerkennung geschlechtsspezifischer Diskriminierung von Frauen nicht zu vereinbaren. Ebenso abzulehnen ist die mit dem Tragen eines Kopftuchs vollzogene Zurschaustellung einer integrationsfeindlichen und herabsetzenden Abgrenzung zur deutschen Mehrheitsgesellschaft.

Die deutschen Richter meinen aber den Islam besser zu kennen als z.B. die Al-Azhar-Universität, die höchste Autorität des sunnitischen Islam.

Deren Theologen haben wiederholt verkündet, dass das Kopftuchtragen keine Pflicht sei, insbesondere dann nicht, wenn andere Gründe dem entgegenstehen, z.B. die Hygiene in Krankenhäusern. Mit einem Wort, die Religionsfreiheit steht überhaupt nicht in Rede, höchstens das Grundrecht der Allgemeinen Handlungsfreiheit. Seltsamerweise genießt das Kopftuch da einen sehr viel höheren Schutz als hunderte Verhaltensweisen, die Verfassungs- und Verwaltungsgerichte bereits als nicht schutzwürdig zurückgewiesen haben. Was mich auch überhaupt nicht wundert. In vielen Lehrbüchern der Juristerei geht der Tenor bereits dahin, die Rechtsprechung zu politisieren. Im Strafrecht bsw. argumentieren schon seit den 1990ern einige Professoren, man müsste doch Verständnis haben für mangelndes, kulturell-bedingtes Unrechtsbewusstsein. Die Früchte dieser Denke erleben wir auf den Straßen. Auch im Verwaltungsrecht spiegelt sich diese Einstellung immer deutlicher wider.

Die muslimische Autorin und Religionspädagogin Lamya Kaddor sagt zu Verhüllung/Kopftuch.

Zitat: „Wenn ich als Muslima heute in Deutschland lebe und mich frage, ob ich das Kopftuch tragen soll oder nicht, stellt sich die Frage, ob die im Koran geforderte zusätzliche Verschleierung des Kopfes nach Sure 33:59 noch ihren ursprünglichen Zweck erfüllt, nämlich die Frauen vor den Begehrlichkeiten der Männer zu schützen? Meine Antwort darauf lautet: Nein. Im Deutschland der Gegenwart erfüllt die Verschleierung den ursprünglichen Zweck des Schutzes nicht mehr. Sie sorgt sogar eher für das Gegenteil dessen, was Allah beabsichtigt hat, indem sie ihre Trägerin Nachteilen, etwa durch Diskriminierungen, aussetzt. Statt des Schleiers im Zusammenhang mit den damaligen Gesellschaftsregeln, wird der intendierte Schutz vor „Belästigungen“ heute durch das funktionierendes Rechtssystem gewährt.“ „Das Kopftuchgebot stammt aus einer Zeit, in der die Sklavenhaltung noch existierte. Es war das Zeichen für die ehrbare Frau im Gegensatz zu den (vogel)freien Sklavinnen, die kein Kopftuch tragen durften.“