Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und Menschenrechte

Islamische Verhüllung und der hohe Rang der Glaubensfreiheit?

by Guenter Walter, August 21, 2016

Muslimas berufen sich beim Tragen der Verschleierung  auf GG Art. 4 (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Dazu Sure 33:59 aus der sich die eine religiöse Begründung für die Verschleierung ableiten lassen soll: „O Prophet! Sag deinen Gattinnen und Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen wenn sie austreten sich etwas von ihrem Gewand über den Kopf herunterziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, daß sie als ehrbare Frauen erkannt und daraufhin nicht belästigt werden Allah aber ist barmherzig und bereit zu vergeben.“

Des Weiteren Sure 24:31 aus der sich die eine weitere religiöse Begründung für die Verschleierung ableiten lassen soll: „Und sprich zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham bewahren, ihren Schmuck (Reize oder die Körperteile, an denen sie Schmuck tragen) nicht offen zeigen, mit Ausnahme dessen, was sonst sichtbar ist. Sie sollen ihren Schleier auf den Kleiderausschnitt (Busen) schlagen und ihren Schmuck (ihre Reize) nicht offen zeigen, es sei denn ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen, denen die ihre rechte Hand besitzt, den männlichen Gefolgsleuten, die keinen Trieb mehr haben, den Kindern, die die Blöße der Frauen nicht beachten. Sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen, damit man gewahr wird, was für einen Schmuck (Reize)  sie verborgen tragen. Bekehrt euch allesamt zu Allah, ihr Gläubigen, auf dass es euch wohl ergehe.“

Die von Muslimas getragene Verschleierung symbolisiert, im Sinne dieser Suren, damit zum einen die Herabsetzung von Frauen ohne Verschleierung als unrein und moralisch minderwertig. Zum anderen stellt sie alle Männer auf eine archaischen Kulturstufe, auf der Selbstkontrolle des männlichen Sexualverhaltens noch nicht stattgefunden hat. Damit unterstellt das Tragen der Verschleierung auch allen nicht muslimischen Männern, dass der Anblick von Frauen ohne Verschleierung sie sofort in sexuelle Rage versetzen und die Gefahr des Übergriffs heraufbeschwören würde. Des Weiteren ergibt der Umkehrschluss aus diesen Suren, dass Frauen ohne Verschleierung belästigt werden können.

Die Verschleierung ist primär ein religiöses und weltanschauliches Bekenntnis, und nur darum geht es beim Diskurs über ein Verschleierungsverbot und mit Sure 33:59 lässt sich die Verschleierung nicht mehr begründen. Die darin geforderte zusätzliche Verschleierung, um Frauen vor den Begehrlichkeiten der Männer zu schützen, ist in zivilisierten Ländern wie Deutschland nicht mehr notwendig, denn erstens sind deutsche Männer so weit zivilisiert, dass sie durch offenes Haar nicht gleich die Selbstkontrolle verlieren und über eine Frau herfallen, und zweitens wird in Deutschland der intendierte Schutz vor „Belästigungen“ heute durch ein funktionierendes Rechtssystem gewährt. Zudem sorgt die Verschleierung sogar eher für das Gegenteil dessen, was beabsichtigt ist, indem die Trägerin, ob ihrer offenen Abgrenzung gegenüber der Mehrheitsgesellschaft, auf offene Ablehnung stößt.

Es geht also primär nur um die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Dieses Recht ist aber nicht, wie in Art 4 (1) definiert unverletzlich, denn ein weltanschauliches Bekenntnis zu verfassungsfeindlichen Ideologien, durch das öffentliche Tragen derer Symbole, ist nach StGB § 86a verboten, und diesem Sinne ist auch die Verschleierung zu sehen. Die Verschleierung ist das Symbol verfassungsfeindlicher Ideologien wie die des IS oder der Salafisten, und gehört deshalb genauso verboten wie andere Symbole verfassungsfeindlicher Ideologien, und dabei ist es völlig egal ob eine Muslima das freiwillig tut oder nicht!

Man muss sich ernsthaft fragen, wie kann eine geistig gesunde und kritische Frau den Propheten verehren und sich dieser archaischen Religion unterwerfen?

Die durch die kanonischen Quellen des Koran und der Tradition des Propheten geprägte Erziehung, Sozialisation und Bildung spielt die zentrale Rolle bei der Bewusstseinsentwicklung der Muslime.

Die sogenannte Tradition des Propheten vermittelt ein Frauenbild und ihrer Rolle in der Gesellschaft, das mit den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft nicht vereinbar ist. In der Tradition des Propheten kann man Aussagen lesen, dass es den Frauen an Verstand und an Religion mangelt, dass Frauen die Bewohner der Hölle sind, dass die Frauen durch und durch verdorben sind, und deshalb in ihrem Haus eingesperrt werden müssen.

Das Ganze hat seinen Grund in der vom Islam geprägten totalitär-patriarchalischen Erziehung und Sozialisation, in der keine aufgeklärte sexuelle Erziehung stattfindet. Es ist ein krankes Bild, das den Muslimen während der kindlichen Erziehung und Sozialisationsphase indoktriniert wird, nämlich dass es eine Trennung zwischen den Geschlechtern gibt und dass Frauen moralisch defizitäre Wesen sind. Der Islam legt damit eine repressiv-patriarchalische Geschlechterbeziehung fest, in der Frauen systematisch entrechtet, unterdrückt und auch als moralisch defizitäre Wesen angesehen und behandelt werden

Und im Koran Sure 2:223 steht weiter: „Die Frauen sind euch ein Saatfeld. Geht zu diesem eurem Saatfeld, wo immer ihr wollt!“

Und in Sure 4.34 steht: „Und wenn ihr fürchtet, dass Frauen sich auflehnen, dann ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch daraufhin wieder gehorchen, dann unternehmt weiter nichts gegen sie!“

Der Brief von Voltaire an den Preußenkönig Friedrich II. vom Dez. 1740 hat deshalb leider auch noch heute seine volle Gültigkeit:

„Ich gebe zu, dass wir ihn hochachten müssten, wenn er, als legitimer Herrscher geboren oder mit Zustimmung der Seinen an die Macht gelangt, Gesetze des Friedens erlassen hätte. Doch dass ein Kamelhändler in seinem Nest Aufruhr entfacht, dass er mit ein paar Koreischititen“ – Stammesmitglieder – „seine Brüder glauben machen will, dass er sich mit dem Erzengel Gabriel unterhielte; dass er sich damit brüstet, in den Himmel entrückt worden zu sein und dort einen Teil jenes unverdaulichen Buches empfangen zu haben, das bei jeder Seite den gesunden Menschenverstand erbeben lässt, dass er, um diesem Werke Respekt zu verschaffen, sein Vaterland mit Feuer und Eisen überzieht, dass er Väter erwürgt, Töchter fortschleift, dass er den Geschlagenen die freie Wahl zwischen Tod und seinem Glauben lässt: Das ist nun mit Sicherheit etwas, das kein Mensch entschuldigen kann, es sei denn, er ist als Türke in die Welt gekommen, es sei denn, der Aberglaube hat in ihm jedes natürliche Licht erstickt.“

„In demselben Jahrhundert, in dem auf der einen Seite die Vernunft ihren Thron errichtet, sieht man auf der anderen Seite den absurdesten Fanatismus und Aberglauben seine Altäre bauen“.